
Die Katze im Sack!
Wissen Sie, wie viel die Annahme des Abfallentsorgungsreglementes in der Form Sie kosten wird? Kennen Sie die genauen Gebühren und wie die entstanden sind? Kennen Sie die Gesamtkosten und wissen Sie, ob die markant höher sein werden als heute? Nein. Die Gemeinde publiziert zwar Abstimmungsbotschaften, Reglemente und Verordnungen, Zahlen aber nicht, obwohl genau dies im neuen Reglement beim Artikel 10 steht: "Der GALL und der Gemeinderat legen die massgebenden Grundlagen und Zahlen für die Gebührenhöhe und Gebührenausgestaltung offen.“ Diese Zahlen finden sich aber in den Abstimmungsunterlagen (Stand 24.4.25) nicht und man erfährt diese erst durch mehrere Nachfragen bei der Gemeindeverwaltung. Wir stimmen also über ein Reglement ab, wissen aber nicht, was die Kostenfolgen einer Annahme sind, noch, ob die Kosten gerechtfertigt sind oder nicht. Das ist die berühmte Katze im Sack und man fragt sich schon: Wie ist das bei einer Abstimmung überhaupt möglich? Darum: NEIN!
Teurer als Abfall!
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schreibt: "Um den gewünschten Lenkungseffekt nicht zu gefährden, ist die Grüngutgebühr tiefer als die Kehrichtgebühr anzusetzen." Das ist beim Vorschlag der Gemeinde Hochdorf NICHT der Fall. Die Kosten sind sogar höher als beim Kehricht. Das steht zwar nicht im Reglement, aber es ist dennoch die traurige Wahrheit. Darum NEIN!
Falsche Lenkung!
Der Lenkungseffekt des Umweltschutzgesetzes (USG) besagt: Die Abfallgebühren müssen so ausgestaltet sein, dass sie für den Abfallverursacher einen Anreiz darstellen, die Abfälle zu vermeiden, stofflich zu verwerten oder anderweitig umweltverträglich zu entsorgen (Art. 30 USG). Daher müssen die Gebühren für das Grüngut tiefer sein, als die Gebühren für den Kehricht. Dieser Lenkungseffekt, Teil des Bundesgesetzes, wird mit dem Vorschlag der Gemeinde Hochdorf missachtet. Darum NEIN!
Unökologisch und teurer!
Über 30 Jahre lang hat die Firma Elmiger in Hohenrain das Grüngut der Gemeinde Hochdorf kompostiert. Nun durfte diese Firma nicht mal mehr offerieren. Die Vorgabe der Gemeinde und von GALL: Nur noch Biogasanlagen durften offerieren. Damit wird nun das Grüngut nach Inwil transportiert (eine Leerung 15.4 Kilometer) anstatt wie bisher nach Hohenrain (eine Leerung 4.4 Kilometer). Zudem kann die Biogasanlage einiges nicht verwerten, weil gewisses Grüngut nicht vergären kann. Dieses wird nun nach Emmen transportiert zur Verrottung. PS: Das Grüngut, welches die Gemeinde selber produziert, wird weiterhin nach Hohenrain transportiert! Inwil ist zu weit weg... Darum NEIN!
Überarbeitung empfohlen!
Die Controlling-Kommission schreibt zur Verordnung des Reglementes: "Dem Gemeinderat empfehlen wir, die Verordnung zum Abfallentsorgungsreglement nochmals zu überarbeiten." Die Finanzierung und Verrechnung der Grüngutsammlung und -verwertung sei im Verhältnis zum Nutzen zu kompliziert und zu aufwendig. "Es besteht das Risiko von unsachgemässer Entsorgung und somit unerwünschter Verwertung", so die Controlling-Kommssion der Gemeinde Hochdorf. Die Verordnung ist nicht Gegenstand der Abstimmung, das Reglement hingegen schon und dieses gilt es zu verhindern, damit die Verordnung gegenstandslos wird. Eine Empfehlung reicht nicht aus, nur ein NEIN!
Hochdorf bezahlt andere mit!
Die Grüngutsammlung hat die Gemeinde Hochdorf dem Gemeindverband für Abfallentsorgung GALL übergeben. Dieser hat die Entsorgung regional ausgeschrieben. Die einfachste und günstigste sowie ökologisch sinnvollste Lösung wäre aber gewesen: Die Hochdorfer Firma Leisibach AG holt das Grüngut, bringt es nach Hohenrain und das wird abgerechnet. Nun aber bezahlen die Hochdorferinnen und Hochdorfer für andere Gemeinden mit, die mehr Kilometer erfordern und weniger Material ergeben, weil die Firma Leisibach AG einen Durchschnitts-Tonnen-Preis für 8 Gemeinden (Los 1/2) offerieren musste. Wir bezahlen also nicht nur die "verursachten" Kosten an Grüngut, sondern auch Kosten, die durch die regionale Ausschreibung entstehen und damit Kosten, welche kleinere Gemeinden verursachen innerhalb dieser Berechnung. Darum NEIN!
Vorgaben des Bundes? Jain!
Die Gemeinde Hochdorf zitiert gerne das Verursacher-, das Äquivalenz- sowie das Kostendeckungsprinzip und behauptet, ihr Vorschlag setze daher Bundesrecht um. Der wichtige Lenkungseffekt (ebenso Teil des Gesetzes) sowie das Transparenzprinzip, welches besagt, dass die Berechnungsgrundlagen für die Festlegung der Gebührenhöhe öffentlich zugänglich gemacht werden müssen (Art. 32a Abs. 4 USG), setzt die Gemeinde aber nicht um und verschweigt es daher auch. Wenn also Bundesgesetz, dann bitte alles. Darum zurück an den Absender mit diesem unausgewogenen und zu teuren Vorschlag, darum NEIN!
Kaum Rückgang? Von wegen!
Die Gemeinde Hochdorf behauptet, mit den Gebühren würde die gesammelte Menge an Grüngut nur geringfügig zurückgehen. Hohenrain ist der beste Beweis gegen diese Behauptung. Die gesammelte Menge Grüngut ging seit der Einführung der Gebühren um die Hälfte zurück. Wer nun glaubt, alles werde im eigenen Garten kompostiert, setzt auf das Prinzip Hoffnung. Vieles landet im Wald oder im Abfall. Einige bringen zudem selber ihr Grüngut zur Kompostierung, was ökologischer Unsinn ist. Die Gebühren haben Auswirkungen, das ist klar. Wenn das Grüngut nun mehr kosten soll als der Kehricht, wo wird ein Teil des Grüngutes landen? Dabei schreibt das BAFU: "Ausserdem ist die Grüngutsammlung für den Verursacher möglichst so aus zugestalten, dass ein geringer Anreiz besteht, die Abfälle illegal zu entsorgen und z. B. damit invasive Pflanzenarten unkontrolliert freizusetzen bzw. deren unkontrollierte Verbreitung zu begünstigen." Und in den Kehricht, darüber sind sich alle einig, soll das Grüngut auch nicht landen. Daher NEIN!
Mehr als Kosten!
Nach dem abgaberechtlichen Kostendeckungsprinzip soll der Ertrag der Gebühren die gesamten Kosten der Siedlungsabfallentsorgung mittelfristig nicht übersteigen. Das Kostendeckungsprinzip hat gemäss BAFU den Zweck, die Höhe der Gebühren insgesamt zu beschränken. Daher sollte die Gemeinde dafür sorgen, dass die Kosten insgesamt tief ausfallen. Dies ist mit dem Vorschlag der Gemeinde nicht der Fall. Die Entsorgung wurde einfach GALL übertragen, was Mehrkosten verursacht, zudem wurde Kompostierung als Verarbeitungsmethode eliminiert, was keinen Sinn ergibt. Die Gebühren finanzieren nun auch den Verband GALL und andere Gemeinden mit, was nicht nötig wäre. Zudem gäbe es andere Varianten als die Andockgebühr der Container, was das BAFU ebenfalls beschreibt. Darum: NEIN!
Wenn Gebühren, dann...
Es gibt neben den gesetzlichen Vorgaben ein einziges Argument für Gebühren bei der Grüngutsammlung. Diese könnten mehr Personen animieren, selber zu kompostieren, was das Sinnvollste überhaupt wäre. Dann aber müssen die Gebühren markant tiefer sein als die Kehrichtgebühren. Hochdorf schlägt genau das Gegenteil vor. Das ist absolut unsinnig und kontraproduktiv. Markant tiefere Gebühren für das Grüngut muss das Ziel sein und dieses würden wir auch nicht bekämpfen. Das ist aber mit dem Vorschlag der Gemeinde nicht der Fall. Darum NEIN!
Verursacher (un)gerecht!
Das Hauptargument der Gemeinde Hochdorf: Die Kosten würden verursachergerecht getragen. Das stimmt nur teilweise. GALL und andere Gemeindenverursachen auch Kosten, die nun die eigentlichen Grüngut-"Verursacher" tragen müssen. Aber was ist mit den Personen, die in Wohnungen ohne Garten wohnen? Das ist doch ungerecht, dass die Grüngutsammlung mittragen, oder? So betrachtet wäre vieles ungerecht. Kinderlose Paare und Alleinstehende Personen, die Bildung mitzahlen; Velofahrer die Autobahnen mitfinanzieren; Pazifisten die das Militär mitbezahlen und vieles mehr. DIe Frage ist also: Wie wertvoll ist die Pflege der Natur, welche ja Grüngut verursacht? Sollte man dies nicht lieber unterstützen als zu bestrafen? Oder möchten wir lieber alles Steingärten und versiegelte Flächen? Zudem schreibt die Controlling-Kommission: "Bei Mehrparteienliegenschaften kann die verursachergerechte Weiterverrechnung nicht sichergestellt werden." Auch darum NEIN!
Kompostierung nachhaltiger!
Bei einer Biogasanlage wird Strom produziert sowie Gas. Beides wird verbraucht und ist dann verloren - das ist nicht nachhaltig. Natürlich macht es Sinn, aus Gülle Strom und Gas zu produzieren. Die Kompostierung des Grüngutes aber benötigt kaum Energie für den Prozess und am Ende ist der Kreislauf mit einer hochwertigen Erde geschlossen. Warum also dieses kostbare Prinzip sowie die bewährte Zusammenarbeit mit der Firma Elmiger in Hohenrain von vornherein ausgeschlossen wurde, ist bis heute nicht beantwortet worden. Braucht es auch nicht: es ist einfach nur unsinnig. Warum wird eine Biogasanlage bevorzugt? Ein Schelm, wer hier an Vitamin B denkt. Auch darum NEIN!
Fremdbestimmt!
Mit der Vergabe des Auftrages an GALL hat der Gemeinderat sich die Arbeit zu leicht gemacht und das Projekt unnötig verteuert. Das kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein. Weder wurden heimische Firmen bevorzugt, die hier Steuern zahlen und Arbeitplätze sichern, noch wurde die bewährte Lösung angeschaut. Teure Berater von Swiss Recycling machten den Rest des Jobs, da muss die Frage gestattet sein: Was haben die zuständigen Gemeinderäte gemacht? Oder anders: Warum hat die Gemeinde nicht einfach eine Lösung in der Gemeinde gesucht, die bewährt und kostengünstiger ist, eine Lösung, die vorhanden ist? Warum komplizierte und teure aber vor allem unnötige Ausschreibungen? Warum teuere, regionale Lösungen? Der Gemeinderat hat mit dieser Vorlage alle Arbeiten fremdvergeben, die Sache damit aus der Hand gegeben, ebenso die Kontrolle, und es gab keinen Anlass dazu, dies zu tun! Es braucht weder Gall noch eine Vorgabe für Biogasanlagen, es braucht eine einfache und kostengünstige Lösung, zum Beispiel mit Jahresvignetten und einer hier ansässigen Firma. Diese Vorlage ist, mann muss es leider so deutlich sagen, schlecht und ergibt von Anfang an keinen Sinn. Darum: NEIN!